1 Wie erfährt man, wem das Nachbargrundstück gehört?
Das erfährt man vom zuständigen Grundbuchamt. Im Grundbuch sind alle Grundstücke und ihre Eigentümer aufgeführt.
2 Kann man sich wehren, wenn Bäume oder Sträucher des Nachbarn stören?
Ja. Die Kantone bestimmen die Grenzabstände, die mindestens eingehalten werden müssen. Hält ein Eigentümer diese nicht ein, kann der benachbarte Eigentümer verlangen, dass die Pflanzen versetzt, beseitigt oder zurückgeschnitten werden.
3 Wer haftet für Schäden, die beim Bauen auf dem Nachbargrundstück entstehen?
Grundsätzlich gilt: Wer baut, haftet für Schäden auf anderen Grundstücken, selbst wenn ihn kein Verschulden trifft. Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung deckt solche Schäden. Die Versicherung ist freiwillig.
4 Was ist ein Wegrecht?
Ein Wegrecht berechtigt, über das Grundstück des Nachbarn zu gehen oder zu fahren. Der Nachbar darf die Durchfahrt nicht behindern, indem er etwa den Weg verstellt oder Pflanzen nicht zurückschneidet. Der Berechtigte darf schikanöse Hindernisse selber entfernen oder Unterhaltsarbeiten durchführen.
5 Hat man automatisch Wegrecht, wenn man jahrelang über das Nachbargrundstück gefahren ist?
Nein. Ohne Eintrag im Grundbuch kann der Nachbar die Nutzung jederzeit verbieten.
6 Wie muss man Verträge mit dem Nachbarn formulieren, damit es nicht zum Streit kommt?
Grundeigentümer können Rechte und Pflichten, die mit dem Grundstück zusammenhängen, mit sogenannten Dienstbarkeitsverträgen regeln. Sie können etwa Näherbaurechte vereinbaren. Dienstbarkeiten kann man nur beim Notar gültig abschliessen – oder vor Gericht einfordern. Sie müssen im Grundbuch eingetragen werden, damit sie gültig sind.
7 Was kann man tun bei Streitigkeiten über den Grenzverlauf?
Es gilt die Grenze, die im Grundbuch eingezeichnet ist. Ist der Verlauf dennoch unklar, haben beide Nachbarn Anspruch, dass der andere mithilft, die korrekte Grenzlinie zu ermitteln. Die Nachbarn müssen etwa Baupläne und Fotos einreichen und Auskunft geben. Können sich die Nachbarn nicht einigen oder verweigert ein Nachbar seine Mithilfe, muss das Gericht entscheiden.
8 Wer ist zuständig, wenn man den Streit mit Nachbarn nicht gütlich lösen kann?
Dann können die Parteien bei der Schlichtungsbehörde des Bezirks (meistens das Friedensrichteramt) Klage einreichen. Sie werden anschliessend zu einer mündlichen Schlichtungsverhandlung vorgeladen.
9 Wann ist die Polizei zuständig?
Verletzt ein Nachbar beispielsweise die Bestimmungen der Gemeinde zur Ruhezeit, indem er nachts laute Partys veranstaltet, kann man sich an die Polizei wenden. Eine einfache Anzeige reicht.
10 Was gilt unter Stockwerkeigentümern?
Dort kann man sich zuerst an die Verwaltung wenden. Falls das nichts nützt, sollte das Problem an der nächsten Stockwerkeigentümerversammlung traktandiert werden.
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