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30.01.2017
1 Wann kommt es zu einer Lohnpfändung?
Im Rahmen eines Betreibungsverfahrens pfändet die Behörde zuerst Vermögensstücke des Schuldners. Hat jemand nicht genügend Vermögen, wird ein Teil des Lohns gepfändet. Das heisst: Der Arbeitgeber muss dann in der Regel einen Teil des Lohns an das Betreibungsamt zahlen.
2 Wie viel des Einkommens ist pfändbar?
Zuerst wird das Existenzminimum des Schuldners berechnet. Derjenige Betrag des Lohns, der dieses Existenzminimum übersteigt, wird vom Betreibungsamt eingezogen.
3 Wie wird das Existenzminimum ermittelt?
Es setzt sich aus einem pauschalen Grundbetrag und Zuschlägen zusammen. Der monatliche Grundbetrag beträgt für allein lebende Schuldner 1200 Franken, für ein Ehe- oder Konkubinatspaar 1700 Franken. Für jedes der Kinder werden 400 bis 600 Franken veranschlagt. Der Grundbedarf muss für Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Energiekosten (ohne Heizung) und kulturelle Bedürfnisse reichen. Zum Grundbedarf werden bestimmte Auslagen in ihrer effektiven Höhe hinzugerechnet.
4 Was kann man tun, wenn das Existenzminimum vom Betreibungsamt falsch berechnet wird?
Gegen Verfügungen des Betreibungsamtes kann man innert zehn Tagen nach Erhalt bei der kantonalen Aufsichtsbehörde Beschwerde erheben.
5 Wird der Arbeitgeber über die Lohnpfändung informiert?
Ja. Das Betreibungsamt fordert in der Regel den Arbeitgeber auf, den über dem Existenzminimum liegenden Betrag des Lohns direkt an das Amt zu überweisen.
6 Wie lässt sich die Information des Arbeitgebers vermeiden?
Betreibungsämter können eine sogenannte stille Lohnpfändung genehmigen. Damit wird der Schuldner verpflichtet, jeden Monat einen bestimmten Betrag an das Amt abzugeben. Ein Anspruch auf eine stille Lohnpfändung besteht nicht.
7 Welche Einkommen gelten als pfändbar?
Alle Lohn- und Lohnersatzleistungen können gepfändet werden – also auch Taggelder der Arbeitslosenversicherung und anderer Sozialversicherungen sowie Renten der Pensionskasse. Nicht pfändbar sind Fürsorge- und Ergänzungsleistungen, AHV- und IV-Renten.
8 Wie lange dauert die Lohnpfändung?
Die Einkommenspfändung dauert maximal ein Jahr.
9 Was geschieht nach Ablauf dieses Jahres?
Sind die Schulden noch nicht getilgt, können die Gläubiger eine Fortsetzung der Pfändung verlangen. So können sich Lohnpfändungen über Jahre erstrecken.
10 Was passiert, wenn Schulden nie ganz zurückgezahlt werden?
Dann erhalten Gläubiger vom Betreibungsamt einen Verlustschein. Damit können sie jederzeit eine neue Betreibung einleiten. Verlustscheine verjähren erst nach 20 Jahren.
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Lohnpfändung
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Spesen
Wenn mann in einen anderen Kanton zügelt jetzt die Spesen plus Existensminimum hat bekomme ich die Spesen auch wieder oder nicht mehr?