1 Bis wann müssen ausziehende Mieter die Wohnung verlassen?
Das steht meist im Vertrag. In der Regel muss die Wohnung bis spätestens am Mittag des auf den Kündigungstermin folgenden Tags übergeben werden. Also am 1. Oktober bis 12 Uhr, wenn das Mietverhältnis auf Ende September gekündigt worden ist.
2 Wann dürfen neue Mieter einziehen?
Am ersten Tag der Mietdauer – also in der Regel am ersten eines Monats. Fällt dieser auf einen Sonn- oder Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Zieht der Vormieter erst an diesem Tag aus, ist der Einzug am Nachmittag möglich.
3 Darf man sich auf die Preisangaben in der Offerte der Zügelfirma verlassen?
Bei einem ungefähren Kostenvoranschlag handelt es sich um einen Richtpreis. Das heisst: Die definitive Rechnung der Zügelfirma basiert auf dem effektiven Aufwand. Wer einen fixen Pauschalpreis abgemacht hat, muss keine zusätzlichen Kosten akzeptieren. Um Streit zu vermeiden, sollte man einen schriftlichen Vertrag mit einem Fixpreis abschliessen – oder wenigstens mit einem Kostendach.
4 Haftet die Zügelfirma für Schäden, die ihre Angestellten verursachten?
Laut Gesetz ist das der Fall. Aber das kann per Vertrag geändert werden. Die Haftung kann auf einen bestimmten Betrag beschränkt werden. Deshalb sollte man den Vertrag vor dem Unterschreiben gut durchlesen und allenfalls eine Beschränkung der Haftung durchstreichen. Seriöse Zügelunternehmen haben für solche Schäden eine Versicherung abgeschlossen.
5 Können Mieter nach dem Umzug das Mietdepot zurückverlangen?
Ja. Aber sie erhalten es von der Bank im ersten Jahr nach dem Auszug nur, wenn der Vermieter mit der Herausgabe einverstanden ist. Bei Meinungsverschiedenheiten über Schäden kann er seine Zustimmung verweigern. Dann können ausgezogene Mieter die Herausgabe des Depots bei der Schlichtungsstelle in Mietsachen verlangen. Oder ein Jahr warten: Unternimmt der Vermieter nämlich innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Mietverhältnisses keine rechtlichen Schritte, muss die Bank das Depot auch gegen seinen Willen herausgeben.
6 Wie schnell muss man sich in der neuen Gemeinde anmelden?
Das sollte innerhalb von 14 Tagen geschehen. Ansonsten kann man je nach Gemeinde gebüsst werden.
7 Wird die Post automatisch nachgesandt?
Nein. Ohne Nachsendeauftrag werden alle Sendungen mit der alten Adresse an den Absender retourniert. Tipp: Wer die Nachsendung online beantragt, zahlt weniger. Für nachgesendete Pakete wird stets ein Porto in der Höhe von acht Franken verrechnet.
8 Bis wann muss man die neue Adresse der Hausratversicherung mitteilen?
Das steht im Versicherungsvertrag. Spätestens nach Ablauf der dort festgelegten Frist muss man den Wohnungswechsel melden.
9 Haben Angestellte am Zügeltag Anspruch auf Lohn?
Arbeitgeber müssen Angestellten am Zügeltag frei geben. Das heisst aber nicht, dass man für den Tag auch Lohn erhält. Laut Gesetz und Gerichtspraxis gilt: Angestellte im Monatslohn haben Anspruch auf Lohn, Angestellte im Stundenlohn hingegen nicht.
10 Muss man am alten oder neuen Wohnort Steuern zahlen?
Entscheidend für die Steuerpflicht ist der Wohnort am 31. Dezember. Wer zum Beispiel Ende November von Zürich nach Bern zieht, zahlt für das ganze Jahr in Bern Steuern. Bereits bezahlte provisorische Raten werden im alten Kanton zurückerstattet, sofern man belegen kann, dass man den Wohnsitz in einen anderen Kanton verlegt und die Schweiz nicht verlassen hat.