1 Was ist ein Verlustschein?
Der Verlustschein bescheinigt, dass der Gläubiger in einem Betreibungs- oder Konkursverfahren nur einen Teil seiner Forderung oder gar nichts erhalten hat.
2 Wo liegt der Unterschied zwischen einem Pfändungs- und einem Konkursverlustschein?
Mit einem Pfändungsverlustschein in der Hand kann man den Schuldner später nochmals betreiben und pfänden lassen. Mit einem Konkursverlustschein gegen eine Privatperson geht das nur mit Erfolg, wenn der Betriebene zu neuem Vermögen gekommen ist. Ein Konkursverlustschein gegen ein Unternehmen ist in der Regel wertlos. Denn nach Ablauf des Konkursverfahrens werden Unternehmen im Handelsregister gelöscht und existieren nicht mehr.
3 Muss man mit einem Pfändungsverlustschein in der Hand das ganze Betreibungsverfahren nochmals durchführen?
Nicht unbedingt. Innert sechs Monaten nach Erhalt des Verlustscheins können Gläubiger ein neues Fortsetzungsbegehren stellen. Dann folgt direkt eine erneute Pfändung, ohne dass der Schuldner vorher betrieben werden muss.
4 Gilt das auch bei einem Konkursverlustschein gegen eine Privatperson?
Nein. Mit einem solchen Verlustschein müssen Gläubiger eine neue Betreibung einleiten.
5 Laufen die Zinsen weiter, wenn ein Verlustschein besteht?
Nein. Die im Verlustschein verbriefte Forderung ist unverzinslich. Die Schuld bleibt also immer gleich hoch.
6 Können Schuldner Verlustscheine von den Steuern abziehen?
Theoretisch ja, denn die Schuld existiert ja noch. Aber in der Regel verfügen solche Schuldner nicht über Vermögen – sonst würden sie erneut betrieben.
7 Darf die AHV die Rente mit Forderungen aus Verlustscheinen verrechnen?
Ja. Ist jemand der AHV Beiträge schuldig geblieben, darf sie bei Erreichen des Rentenalters einen Abzug machen, bis die Schuld getilgt ist. Die AHV darf aber nur so viel abziehen, dass der Schuldner nicht unter das betreibungsrechtliche Existenzminimum fällt.
8 Kann man enterbt werden, wenn man Verlustscheine hat?
Ja, teilweise. Hat ein Erbe Verlustscheine, kann ihm der Erblasser die Hälfte des Pflichtteils entziehen. Der Erblasser muss diese dann aber den Nachkommen des Enterbten zuwenden.
9 Können Verlustscheine verjähren?
Ja. Verlustscheine, die vor dem 1.1.1997 ausgestellt worden sind, verjähren Ende 2016. Verlustscheine, die ab dem 1.1.1997 ausgestellt wurden, verjähren nach 20 Jahren. Diese Verjährungsfrist kann man mit einer erneuten Betreibung unterbrechen.
10 Wie lange bleibt ein Verlustschein im Betreibungsregisterauszug ersichtlich?
Bis die Schuld bezahlt oder verjährt ist.
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Verlustschein
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Konkursverlustschein
Habe einen KVS aus dem Jahr 1997 . Intrum hat den angeblich gekauft. Seit 13 Jahren kämpfe ich gegen diese Intrum desswegen. Musste mich wehement wehren gegen eine Pfändung. Brachte nichts. 1Jahr lang Lohnpfändung. Hatte Ruhe bis vor kurzem. Das Spiel fängt erneut an. Frage : Ist das möglich , dass ich ein zweites mal Lohnpfändung durchmachen muss? Verlustschein Betrag Fr. 83.993.- .Bezahlungen Fr. 54^682.- ! Habe gegen neuen ZB Rechtsvorschlag gemacht. Bin normal Angestellter. Habe nun die Verfügung erhalten und muss Beweise erbringen = Kein neues Vermögen . Habe enorme Angst, dass ich eine Zweite Lohnpfändung durchmachen muss,was meine Existenz völlig kaputt macht. Habe gerade die Scheidung hinter mir. Was kann ich da noch machen? Gericht hat heute alle Unterlagen erhalten . Habe auch Intrum angeschrieben . Ich weiss nicht mehr weiter. Meine Partnerin verdient viel zu wenig. Auch das macht mir Angst. Falle völlig in neue Schulden. Weil die Steuern,Versicherungen und weitere Verpflichtungen ja anstehen. Kann mir jemand einen Ratschlag geben ?
Gleiche Erfahrungen
Guten Tag Turbo, ich mache gleich ähnliche Erfahrungen. Das die Inkassofirma Küng Inkasso AG und deren Expontenten, Herr Küng und anscheinend auch die Familie dahinter, wollen den Verlustschein trotz vollständiger Begleichung der Forderung nicht löschen. Wie waren Ihre weiteren Erfahrungen? Beste Grüsse
Trotz Zahlung den Verlustschein bis heute nie gesehen
Habe am 4.6.2019 ans Betreibungsamt Verlustschein bezahlt von 9740.90 Mit der Küng Inkasso AG Bern Herr Remy Küng war vereinbart das nach Zahlung, habe das persönlich mit Ihm besprochen ich den Verlustschein erhalte. Bis heute habe ich den Verlustschein nie gesehen. Hat man als Schulder nicht das recht auf den quittierten Verlustschein ? Hr.Remy Küng hält sich nicht mal an die mit Ihm persönlich vereinbarten Vereinbarungen. Freue mich auf Ihren Bescheid