1 Wer hat Anspruch auf den Erlass von Gerichtskosten?

Ein Zivilprozess, etwa um eine Scheidung oder eine Geldforderung, ist mit ­Kosten verbunden. Fast immer verlangen die Gerichte vom Kläger einen Vorschuss. Wer nicht genügend Geld für die Gerichtskosten hat, kann kostenlosen Zugang zum Gericht und Erlass der Gerichtskosten beantragen. So soll sichergestellt sein, dass nicht nur vermögende Leute ihre Rechte vor Gericht durchsetzen können. 

2 Unter welchen Voraussetzungen hat man Anspruch auf Erlass der Kosten?

Der Prozess darf nicht aussichtslos sein. Und der Antragsteller darf nicht über die nötigen Mittel verfügen, um selbst für die Prozesskosten aufzukommen. 

3 Wann gilt ein Verfahren als aussichtslos?

Wenn die Erfolgsaussichten beträchtlich geringer sind als die Gefahr, den Prozess zu verlieren. Massgebend ist, ob eine Partei, die die entsprechenden Mittel hätte, sich bei vernünftiger Überlegung zu einem Prozess entschliessen würde. 

4 Wann gilt jemand konkret als mittellos?

Wenn ihm die Mittel fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und die Familie noch für die Gerichtskosten aufzukommen. Das Gericht vergleicht dafür die Höhe des Einkommens mit den notwendigen Auslagen zum Lebensunterhalt. 

5 Ist jeder Zivilprozess kostenpflichtig?

Fast jeder. Ausnahmen sind etwa das Verfahren vor der Mietschlichtungsbehörde oder arbeitsrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 30 000 Franken.

6 Was heisst unentgeltlich prozessieren genau? 

Man muss keine Gerichtskostenvorschüsse und keine Gerichtskosten bezahlen. Falls zur Führung des ­Prozesses ein Rechtsanwalt nötig ist, muss man auch für diese Kosten nicht auf­kommen. 

7 Muss man auch nach verlorenem Prozess nichts bezahlen?

Wer einen Zivilprozess verliert, muss in der Regel der Gegenpartei eine Entschädigung zahlen. Diese Entschädigung wird vom Gericht festgelegt, fällt aber nicht unter die unentgelt­liche Prozessführung. 

8 Wer entscheidet über ein Gesuch um unentgeltliches Prozessieren?

Anträge sind an das Gericht zu stellen, das für die Klage zuständig ist.

9 Kann man sich weh­ren, wenn das Gesuch abgelehnt wird?

Ja, ein ablehnender Entscheid kann innert zehn ­Tagen nach Zustellung mit Beschwerde angefochten werden. Wer damit unterliegt, muss die Kosten dafür selbst bezahlen. 

10 Befreit ein positiver Entscheid endgültig von der Bezahlung der Gerichtskosten?

Nein, der Kanton übernimmt die Kosten nur vorläufig. Er darf die geleisteten Beträge zurückfordern, sobald sich die wirtschaft­liche Lage des Empfängers so stark bessert, dass er die Kosten zahlen kann.