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30.01.2017
1 Reicht ein gewöhnlicher schriftlicher Vertrag für den Kauf eines Hauses?
Nein. Der Vertrag muss zwingend von einem Notar beurkundet werden. Ein gewöhnlicher schriftlicher Vertrag über einen Hauskauf hat keinerlei Rechtswirkung.
2 Ist eine schriftliche Reservationsvereinbarung vor dem Kauf eines Hauses gültig?
Nein. Auch ein solcher Vertrag ist nur gültig, wenn er notariell beurkundet wurde.
3 Was geschieht mit einer Anzahlung, wenn der Reservationsvertrag ungültig ist?
Die Anzahlung muss in solchen Fällen auf Wunsch des Käufers vom Hausverkäufer vollständig zurückgezahlt werden.
4 Kann das ganze Pensionskassenguthaben für den Kauf eines Eigenheims bezogen werden?
Bis zum 50. Altersjahr darf das ganze Guthaben bezogen werden. Wer älter ist, bekommt höchstens den Betrag, den er mit 50 hätte vorbeziehen können, oder die Hälfte des aktuellen Guthabens – je nachdem, welcher Betrag grösser ist. Ein Vorbezug muss mindestens 20 000 Franken betragen.
5 Darf ein Ferienhaus mit Pensionskassengeld finanziert werden?
Nein. Ein Vorbezug ist nur für den Erwerb einer Liegenschaft möglich, die dauernd selbst bewohnt wird. Das ist nicht der Fall bei einer Zweitwohnung oder etwa einer vermieteten Liegenschaft.
6 Was gehört alles zu einem Haus?
Falls im Vertrag nichts anderes abgemacht wird, gehört all das zu einem Haus, was fest mit diesem verankert ist – etwa ein in der Küchenkombination eingebauter Kochherd. Ein freistehender Kühlschrank aber gehört nicht dazu.
7 Wer trägt das Risiko, wenn zwischen der Unterzeichnung des Kaufvertrags und der Übergabe des Hauses ein Schaden entsteht?
Falls im Vertrag nichts anderes abgemacht wurde, trägt der Verkäufer das Risiko bis zur vereinbarten Übergabe an den Käufer –also bis zum Eintrag ins Grundbuch.
8 Wer haftet für allfällige Mängel am Haus?
Das Gesetz sieht vor, dass der Verkäufer während fünf Jahren für Mängel haftet.
9 Ist es zulässig, dies im Kaufvertrag auszuschliessen?
Ja. Das ist bei Liegenschaftsverkäufen verbreitet. Dann haftet der Verkäufer aber immer noch während zehn Jahren für Mängel, die er absichtlich verschwiegen hat.
10 Werden bestehende Mietverträge automatisch hinfällig, wenn ein Haus verkauft wird?
Nein. Der Käufer des Hauses ist an die vereinbarten Kündigungsfristen und -termine gebunden. Allerdings kann er bei dringendem Eigenbedarf für sich oder nahe Verwandte mit einer Frist von drei Monaten auf den nächsten ortsüblichen Termin kündigen.
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