1 Müssen Mieter für Nebenkosten aufkommen, die im Mietvertrag nicht erwähnt sind?
Nein. Alle nicht im Vertrag aufgeführten Nebenkosten gelten als im Mietzins inbegriffen und müssen nicht separat bezahlt werden.
2 Dürfen die Anschaffungskosten für eine neue Heizung als Nebenkosten auf die Mieter abgewälzt werden?
Nein. Aufwendungen für Neuanschaffungen oder der Ersatz alter Installationen sind keine Neben-, sondern Unterhaltskosten. Dasselbe gilt für Reparaturrechnungen.
3 Müssen Mieter für das Fällen eines Baums zahlen?
Nein. Das gehört zum Gartenunterhalt und geht zulasten der Vermieter. Anders das Rasenmähen oder die Unkrautbeseitigung: Das sind Betriebskosten und können als Nebenkosten belastet werden.
4 Kann man von Mietern im Parterre Stromkosten für den Lift fordern?
Ja. Auch Mieter, die den Lift nicht benutzen, müssen sich an den Liftkosten beteiligen. Nebenkosten, die nicht von der Wohnungsgrösse abhängen, dürfen gleichmässig auf alle Mieter aufgeteilt werden.
5 Dürfen die Gebäudeversicherungsprämien als Nebenkosten auf die Mieter abgewälzt werden?
Nein. Versicherungsprämien oder auch Liegenschaftssteuern sind Sache der Eigentümer, nicht der Mieter. Ausnahme: Bei Genossenschaftswohnungen sind solche Kosten zulässig, weil Mieter auch Genossenschafter und somit Miteigentümer sind.
6 Müssen Mieter für ein Serviceabo für die Waschmaschine zahlen?
Ja. Denn ein Servicevertrag betrifft in der Regel die Wartung. Reparaturkosten für die Waschmaschine dürften aber den Mietern nicht belastet werden.
7 Darf die Verwaltung ihre Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung pauschal festlegen?
Ja. In der Regel wird der Verwaltungsaufwand in Prozenten der gesamten Nebenkosten berechnet. Üblich ist eine Pauschale von drei Prozent. Die Verwaltung darf aber auch den tatsächlichen Aufwand belasten. Die Verwaltungskosten müssen aber als Nebenkosten im Mietvertrag aufgeführt sein.
8 Müssen die Mieter die Heizkosten für eine leerstehende Wohnung mitzahlen?
Grundsätzlich müssen die Vermieter die Kosten für leerstehende Räume übernehmen. Ausnahme: Die Heizkosten werden nicht individuell erfasst und eine leerstehende Wohnung wird nur so weit geheizt, dass keine Frostschäden entstehen. In diesem Fall müssen die Vermieter nur einen Teil der Kosten übernehmen, die eigentlich auf die leerstehende Wohnung entfallen würden. Konkret: bei Zwei- bis Dreifamilienhäusern einen Drittel, bei Vier- bis Achtfamilienhäusern die Hälfte und bei grösseren Gebäuden sowie bei Büro- und Geschäftshäusern zwei Drittel.
9 Dürfen Mieter die Nebenkosten kürzen, wenn ihre Wohnung mehrere Monate im Jahr wegen Abwesenheit leer steht?
Nein. Die Nebenkosten sind für die ganze Mietdauer geschuldet – also auch, wenn man länger abwesend ist.
10 Dürfen Vermieter die im Vertrag vereinbarten Nebenkosten erhöhen?
Ja, aber nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf den nächstmöglichen Kündigungstermin. Die Erhöhung muss mit einem amtlichen Formular mitgeteilt und begründet werden. Sie muss spätestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist beim Mieter eintreffen.