1. Wie viele Stunden muss man pro Woche arbeiten?

Das ist zwischen dem Arbeitgeber und den Angestellten zu vereinbaren. Massgebend ist der persönliche Arbeitsvertrag. In einigen Branchen oder Betrieben ist die Wochenarbeitszeit in einem Gesamtarbeitsvertrag geregelt. Dann sollte im persönlichen Vertrag ein Hinweis auf den anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag stehen. 

  1. Kann man auf einer 5-Tage-Woche beharren?

Nein, falls dies nicht im Vertrag geregelt ist. Das Gesetz sieht eine 5,5-Tage-Woche vor: Wird die Wochenarbeitszeit auf mehr als fünf Tage verteilt, so ist den Angestellten jede Woche ein freier Halbtag zu gewähren. Keine Rolle spielt es, ob der Halbtag unter der Woche oder am Samstag bezogen wird. 

  1. Hat man Anspruch auf eine Anzahl freier Sonntage pro Jahr?

Ja, grundsätzlich auf mindestens 26 freie Sonntage pro Jahr. Davon gibt es aber je nach Branche Ausnahmen.

  1. Ist Sonntagsarbeit besonders geregelt? 

Ja, sie ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Solange man nur ausnahmsweise am Sonntag arbeiten muss (maximal sechs Mal pro Jahr), besteht ein Anspruch auf 50 Prozent Lohnzuschlag. 

  1. Ist permanente Nachtarbeit erlaubt?

Grundsätzlich ist die Beschäftigung zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens ohne Bewilligung verboten. Vorübergehend dürfen Angestellte nachts eingesetzt werden, wenn sie einverstanden sind und ein dringendes betriebliches Bedürfnis besteht. Der Lohnzuschlag beträgt 25 Prozent. 

  1. Was ist die maximale Wochenarbeitszeit? 

Für Angestellte in Büros und industriellen Betrieben sowie für Verkaufsmitarbeiter in Grossbetrieben des Detailhandels sind es 45 Stunden, für die übrigen Angestellten 50 Stunden.  

  1. Wann spricht man von Überstunden?

Wenn man mehr arbeitet, als vertraglich abgemacht ist. Von Überzeit spricht man, wenn die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten überschritten werden. 

  1. Gibt es bei Mehr­arbeit mehr Lohn? 

Laut Gesetz ist auf Überstunden ein Zuschlag von mindestens 25 Prozent geschuldet. Vertraglich kann man aber vereinbaren, dass kein Zuschlag bezahlt wird oder die Stunden zeitlich kompensiert werden. Überzeit ist zwingend mit 25 Prozent Zuschlag zu entschädigen.

  1. Hat man Anspruch auf Pausen?

Ja, bei einer täglichen Arbeitszeit von über 5,5 Stunden. Dann muss der Betrieb eine Pause von mindestens 15 Minuten gewähren, bei mehr als 7 Stunden mindestens 30 Minuten und bei mehr als 9 Stunden mindestens 60 Minuten. 

  1. Sind Schwangere speziell geschützt?

Ja. Sie dürfen in den letzten acht Wochen vor der Geburt nicht mehr am Abend und in der Nacht arbeiten. Schwangere und stillende Frauen dürfen nicht mehr als 9 Stunden pro Tag eingesetzt werden. Ab dem vierten Schwangerschaftsmonat können Frauen, die ihre Arbeit vorwiegend stehend verrichten, alle 2 Stunden eine zusätzliche Pause von 10 Minuten einlegen. Ab dem sechsten Monat sind stehende Tätigkeiten auf 4 Stunden täglich begrenzt.