Beratung
Mietwohnung: Habe ich rechtzeitig gekündigt?
«Ich bin Mieter und kündigte meine Wohnung vertragsgemäss am 26. März per Einschreiben auf den 30. Juni. Der Vermieter war nicht zu Hause, als der Pöstler ihm am 27. März den Brief aushändigen wollte. Er holte den Brief auch nicht innerhalb von sieben Tagen bei der Post ab. Läuft die Kündigungsfrist trotzdem seit dem 1. April?»
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