Schadenersatz für abgeluchste Kunden
| Der frühere Arbeitgeber eines Schuhmachers verlangt von diesem einen Schadenersatz von knapp 30 000 Franken. Der ehemalige Angestellte habe ihm Kunden abgeworben und ihn so finanziell geschädigt. Am Schluss zahlt der neue Arbeitgeber des begehrten Berufsmannes.
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