Beratung
Kann ich meinen Fehler nachträglich korrigieren?
| «Ich habe vor rund zehn Jahren Privatkonkurs gemacht. Die Gläubiger gingen leer aus und erhielten Konkursverlustscheine. Ein Gläubiger hat mich jetzt erneut betrieben. Ich erhob Rechtsvorschlag. Allerdings vergass ich, auf dem Zahlungsbefehl zu vermerken, dass ich in der Zwischenzeit nicht zu neuem Vermögen kam. Kann ich das nachholen?»
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