Beratung
Muss ich nach sieben Jahren die Gerichtskosten zurückzahlen?
| «Mein Ex-Mann und ich sind seit rund sieben Jahren geschieden. Für die Scheidung wurde mir die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. Ich musste also die Gerichtskosten nicht bezahlen. Vor kurzem erbte ich über 50 000 Franken. Nun erhielt ich eine Rechnung vom Gericht, das von mir die Rückzahlung der Gerichtskosten von damals verlangt. Muss ich zahlen?»
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