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Nein. Die Finanzierung der Berufsmittelschule durch Ihre Eltern müssen Sie sich nicht anrechnen lassen, weil eine solche Ausbildung üblich ist. Anders wäre es nur dann, wenn die geleistete finanzielle Unterstützung das normale Mass überschreiten würde. Doch auch in solchen Fällen können die Eltern festlegen, dass ihre Kinder im Erbfall die Finanzhilfe nicht ausgleichen müssen. Am besten hält man eine solche Abmachung ausdrücklich schriftlich fest.
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