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Wer jetzt noch Halogenleuchtmittel braucht, sollte sich schnell welche besorgen. Ab 1. September dürfen in der Schweiz laut dem Bundesamt für Energie keine neuen handelsüblichen Halogenleuchtmittel der Energie-Effizienzklassen C und D mehr verkauft werden. Die Händler dürfen ihre Lagerbestände aber noch bis zum 31. August 2019 abstossen. Vom Verbot ausgenommen sind die Halogenstäbe mit dem Sockel R7S und die Stiftsockellampen G9.
Für sie gebe es noch nicht genug Alternativen. Die Schweiz übernimmt eine EU-Regelung. Ziel ist es, die Effizienz von Leuchtmitteln zu steigern.
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