Liegt ein Patient im Sterben, gilt künftig in der Schweiz: Er ist mit der Entnahme von Organen einverstanden, sofern nichts Gegenteiliges festgehalten ist. Diese Widerspruchslösung hat das Schweizer Stimmvolk im Jahr 2022 angenommen. Wie bisher müssen Angehörige vor einer allfälligen Organentnahme gefragt werden, ob ein Spendewille des Patienten schriftlich oder mündlich bekannt ist. Fehlen Angehörige und Informationen, dürfen Organe nicht ent­nommen werd...