1. Einkaufspotenzial
Die Pensionskasse berechnet auf Wunsch des Versicherten jederzeit, wie hoch das Altersguthaben wäre, wenn er seit Alter 25 immer die heutigen Beiträge eingezahlt hätte. Von diesem Betrag wird das aktuelle Altersguthaben abgezogen. Die Differenz ist das Einkaufspotenzial. So viel können Versicherte zusätzlich in ihre Pensionskasse einzahlen.
2. Steuerersparnis
Freiwillige Einkäufe sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Ein Einkauf lohnt sich für ältere Versicherte mehr als für jüngere, und: Je höher das steuerbare Einkommen ist, desto höher wird die Ersparnis.
Tipp: Ein gestaffelter Einkauf spart am meisten Steuern. Wer etwa 150 000 Franken einbringen möchte, sollte das nicht in einem einzigen Jahr tun. Sondern beispielsweise während drei Jahren je 50 000 Franken einzahlen. So ist die Steuerersparnis grösser, weil sich die überproportional hohe Besteuerung der oberen Einkommensteile in diesen drei Jahren vermeiden lässt.
3. Höheres Altersguthaben
Einkäufe erhöhen das Altersguthaben. So steht bei der Pensionierung mehr Geld zur Verfügung. Man kann es als Rente, als Kapital oder mit einem Mix aus beidem beziehen. Je nach Pensionskasse verbessert ein Einkauf auch die sogenannten Risikoleistungen wie zum Beispiel die Witwenrente, falls ein Versicherter noch während des Erwerbslebens stirbt.
4. Achtung, Fallen
Wer sich eingekauft hat, sollte in den darauffolgenden drei Jahren kein Kapital von der Pensionskasse beziehen. Also keinen Vorbezug für den Kauf eines Eigenheims tätigen oder bei der Pensionierung innert drei Jahren kein Kapital beziehen. Wer es trotzdem tut, verliert nachträglich die Steuerersparnis durch den Einkauf.
Ausnahme: Bei Wiedereinkäufen in die Pensionskasse nach einer Scheidung gilt diese Sperrfrist nicht. Das betrifft all jene Geschiedenen, die mit der Scheidung die Hälfte ihres Pensionskassenguthabens an den Ex-Partner abtreten mussten.
Wer Pensionskassengelder für den Erwerb eines Eigenheims bezog, muss diesen Betrag zuerst vollumfänglich in die Pensionskasse zurückzahlen, bevor ein freiwilliger und steuerwirksamer Einkauf möglich ist.
5. Zustand der Pensionskasse
Freiwillige Einzahlungen sollte man nur dann prüfen, wenn die Pensionskasse finanziell gesund ist. Das ist mit wenigen Ausnahmen der Fall. Ein Hinweis auf die finanzielle Gesundheit der Pensionskasse ist der Deckungsgrad: Ist er über 100, übersteigt das gesamte Vermögen der Pensionskasse das notwendige Kapital für die eingegangenen Verpflichtungen (Kapital- und Rentenzahlungen).
6. Leistungen der Pensionskasse
Das Altersguthaben in der Pensionskasse wächst umso rascher, je besser es verzinst wird. Verzinst eine Kasse das Vermögen der Versicherten jeweils nur zum Mindestzinssatz (aktuell 1 Prozent) oder nur wenig darüber, lohnt sich ein Einkauf trotz Steuerersparnis häufig kaum oder gar nicht. Ein Wertschriftendepot mit kostengünstigen Indexfonds in der freien Vorsorge ist dann für Sparer oft vorteilhafter – vor allem, wenn die Pensionierung noch in weiter Ferne liegt.
Wer sich im Alter für eine Rente entscheiden will, sollte den Rentenumwandlungssatz beachten. Das ist der Faktor, mit dem die Pensionskasse das Altersguthaben in eine Rente umrechnet. Liegt dieser zum Beispiel wie im Gesetz geregelt bei 6,8 Prozent, resultiert aus einem Alterskapital von 100 000 Franken eine Jahresrente von 6800 Franken. Die meisten Pensionskassen verzinsen aber insgesamt tiefer, weil sie den Rentenumwandlungssatz auf dem überobligatorischen Guthaben frei festlegen können. Beispiel: Bei einem Umwandlungssatz von 6 Prozent resultiert dann nur noch eine Jahresrente von 6000 Franken.
7. Alternativen
Vorsorgesparer sollten das jährliche Maximum der Einzahlung in die Säule 3a ausschöpfen. Aktuell sind das für Erwerbstätige mit Pensionskasse 6768 Franken pro Jahr. Bleibt dann noch Geld übrig, können Eigenheimbesitzer beispielsweise die Hypothek abzahlen.