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Ein Rentner aus dem Kanton Zürich war zwei Tage lang im Spital. Er war bei der Krankenkasse Assura versichert und hatte eine Franchise von 2500 Franken. Darum musste er die ganze Spitalrechnung von Fr. 1696.30 selber zahlen. Dennoch forderte die Assura 15 Franken pro Tag für Essen im Spital. Dagegen erhob der Mann Beschwerde. Die Assura zog den Fall bis vor Bundesgericht. Das Bundesgericht gab dem Mann recht. Er schulde der Assura nichts fürs Spitalessen. Der «K-Tipp» schrieb schon 2017, dass Patienten die Verpflegung nicht doppelt zahlen müssen («K-Tipp» 13/2017). Die Assura zog damals ihre Forderung zurück.
Bundesgericht, Urteil 9C_716/2018 vom 14. Mai 2019
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