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Eine Fahrerin aus dem Kanton Waadt verursachte mit ihrem Jeep einen Unfall. Das fünf Jahre alte Auto erlitt Totalschaden, doch die Kaskoversicherung wollte nichts zahlen. Grund: Die Kundin habe im Versicherungsantrag falsche Angaben gemacht. Im Kaufvertrag war der Tachostand falsch und nicht die richtige Käuferin eingetragen. Das Bezirksgericht Lausanne VD sprach der Fahrerin trotzdem die Versicherungsleistung von 38 000 Franken zu. Auch das Bundesgericht bestätigte das Urteil. Entscheidend sei der Wert des Autos. Dieser sei im Versicherungsantrag korrekt angegeben.
Bundesgericht, Urteil 4A_211/2017 vom 4. Dezember 2017
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