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Ein Ehepaar aus dem Kanton Aargau hatte das gemeinsame Sorgerecht für seine zwei Kinder. Nach einem Streit zog die Mutter mit den Kindern nach Bellinzona. Der Mann wehrt sich gegen den Wegzug. Die Distanz sei viel zu gross. Das Bezirksgericht Bremgarten AG verlangte von der Frau, sie müsse den Wohnort wechseln. Dieser müsse für den Vater in maximal 1,5 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Das Obergericht Aargau und das Bundesgericht hoben diese Anweisung auf. Die Mutter hätte die Kinder zwar nur mit Zustimmung des Ehegatten ins Tessin mitnehmen dürfen, doch man könne sie nicht zwingen, wieder umzuziehen. Das Obergericht müsse das Besuchsrecht neu regeln und die grosse Distanz berücksichtigen.
Bundesgericht, Urteil 5A_47/2017 vom 6. November 2017
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