Inhalt
Ein Autolenker verweigerte einem Motorradfahrer den Vortritt. Es kam zum Zusammenstoss, bei dem der Töfffahrer verletzt wurde. Die Strafgerichtskommission Glarus verurteilte den Autofahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das Kantonsgericht Glarus jedoch sprach den Autolenker frei. Das Motorrad sei in der Dämmerung ohne Licht unterwegs gewesen. Deshalb habe der Autofahrer den Töfffahrer gar nicht sehen können.
Der Motorradfahrer argumentierte, der Autofahrer hätte ihn wegen des weissen Helms trotzdem bemerken müssen. Das Bundesgericht sah es anders. Es blieb beim Freispruch des Autofahrers.
Bundesgericht, Urteil 6B_1211/2016 vom 26. April 2017
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden