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Ein Untersuchungsbeauftragter verurteilte einen Mann im Namen der Staatsanwaltschaft Basel-landschaft wegen Verletzung von Verkehrsregeln. Dagegen wehrte sich der Betroffene vergeblich vor dem Strafgericht Basellandschaft. Das Kantonsgericht und das Bundesgericht hingegen gaben ihm recht: Es sei zwar grundsätzlich möglich, dass innerhalb der Staatsanwaltschaft nicht nur die Staatsanwälte, sondern auch andere Mitarbeiter für den Erlass von Strafbefehlen zuständig seien, so das Bundesgericht. Im Kanton Baselland fehle jedoch ein gültiger kantonaler Erlass, der dies explizit vorsehe.
Bundesgericht, Urteil 6B_845/2015 vom 1. Februar 2016
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