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Die Eigentümer eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks mussten Umweltgift entsorgen, bevor sie es überbauen konnten. Die Sanierung kostete fast 750 000 Franken. Das Ehepaar wollte diesen Betrag in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen. Die Luzerner Steuerbehörden verweigerten dies. Dagegen wehrte sich das Paar vergeblich: Laut den Bundesrichtern ist Aufwand im Zusammenhang mit einer Nutzungsänderung des Grundstücks grundsätzlich wertvermehrend. Solche Kosten seien deshalb nicht abzugsfähig.
Bundesgericht, Urteil 2C_251/2016 vom 30. Dezember 2016
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