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Das Statthalteramt des Bezirks Zürich verurteilte einen Motorradfahrer wegen fahrlässigen Überfahrens einer Sicherheitslinie zu einer Busse von 300 Franken. Auf dessen Einsprache hob das Bezirksgericht Zürich den Strafbefehl auf und verhängte eine Ordnungsbusse von 100 Franken. Diese Strafe bestätigte das Zürcher Obergericht.
Die Oberstaatsanwaltschaft Zürich war nicht einverstanden und gelangte ans Bundesgericht. Doch auch dieses hielt die Ordnungsbusse für angemessen. Begründung: Das Überfahren einer Sicherheitslinie bei in gleicher Richtung verlaufenden Fahrstreifen berge ein geringeres Gefährdungspotenzial als bei richtungsgetrennten Fahrbahnen.
Bundesgericht, Urteil 6B_520/2015 vom 24. November 2015
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