Inhalt
Ein IV-Rentner aus Basel verstarb. Seine Freundin forderte von seiner Pensionskasse eine Lebenspartnerrente. Doch die Kasse verwies auf ihr neues Reglement, das vor dem Tod des Versicherten eingeführt worden sei. Eine Lebenspartnerrente sei neu bei IV-Rentnern ausgeschlossen. Dagegen beschwerte sich die Frau beim Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt. Es sprach ihr eine Rente zu. Die Kasse habe nicht genügend über die neuen Regeln informiert. Es genüge nicht, das neue Reglement zu verschicken und in einer Zeitschrift auf die Änderung hinzuweisen.
Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt, Urteil BV.2016.27 vom 28. August 2017
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden