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Ein Mann aus dem Kanton Zürich arbeitete für 9500 Franken Monatslohn bei einer Aktiengesellschaft. Die Firma zahlte aber nur rund die Hälfte des Lohns. Nach sieben Monaten war sie ihm 37 000 Franken Lohn schuldig. Der Angestellte mahnte die Firma zehn Mal und betrieb sie. Ein Jahr später kündigte er fristlos. Später ging die Firma Konkurs. Die Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich verweigerte dem Ex-Angestellten eine Insolvenzentschädigung. Er hätte den Lohn gerichtlich einklagen müssen, betreiben genüge nicht. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht bestätigten den Entscheid.
Bundesgericht, Urteil 8C_79/2019 vom 21. Mai 2019
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