Eine Tochter benutzte das Auto ihrer Mutter. Unterwegs schlug ein Passant mit der Hand auf die Motorhaube. 
Dabei entstand eine Delle. Die Tochter fuhr weiter und reichte später bei der Polizei einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung ein. Das Bezirksgericht Zürich sprach den Mann frei, das Obergericht bestrafte ihn. Das Bundesgericht sah es anders. Die Tochter habe das Auto nur ausgeliehen. Da das Auto der Mutter gehöre, habe die Tochter keinen finanziellen Schaden erlitten. Deshalb sei sie nicht zum Strafantrag befugt ­gewesen. Ihre Mutter als Eigentümerin hätte ihn einreichen müssen. 

Bundesgericht, Urteil 6B_428/2017 vom 16. März 2018