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Ein Ehepaar kaufte einen Wollteppich. Danach litt das Paar an Übelkeit, Schwindel und Krämpfen und war arbeitsunfähig. Ein Labor stellte fest, dass der Teppich mit dem Insektizid «Permethrin» gegen Parasiten behandelt worden war. Die Eheleute forderten vom Händler Schadenersatz und Genugtuung von 82 000 Franken. Das Bezirksgericht in Lachen SZ und das Kantonsgericht Schwyz wiesen die Klage ab. Der gemessene Giftgehalt liege unter dem Höchstwert für Teppiche.
Kantonsgericht Schwyz, Urteil ZK1 2016 27 vom 12. September 2017
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