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Eine 43-jährige Frau aus dem Kanton Freiburg bezieht Renten der IV und der Unfallversicherung. Zudem verlangte sie von ihrer Pensionskasse eine jährliche Rente von 15 414 Franken. Die Kasse weigerte sich zu zahlen. Die Frau könne im Umfang von 10 Prozent arbeiten, deshalb sei keine Rente geschuldet.
Das Kantonsgericht Freiburg gab der Kasse recht. Anders das Bundesgericht:
Wer nur zu 10 Prozent arbeitsfähig sei, habe schlechte Job-Chancen. Solche Stellen seien kaum je ausgeschrieben.
Bundesgericht Urteil 9C_595/2017 vom 27. Juni 2018
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