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Ein ukrainisches Rentnerehepaar beantragte eine Aufenthaltsbewilligung. Sie wollten zusammen mit ihrer Tochter, dem Schwiegersohn und den Enkeln in der Schweiz wohnen. Diese besitzen alle den Schweizer Pass. Das Migrationsamt Luzern verweigerte die Aufenthaltsbewilligung. Genauso das Sicherheitsdepartement Luzern. Rentner erhielten nur bei einer speziellen Verbundenheit zur Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung. Es reiche nicht aus, dass die Grosseltern die letzten 14 Jahre regelmässig die Ferien bei ihrer Familie in der Schweiz verbrachten. Notwendig wäre ein eigener Bezug zur Schweiz, losgelöst von der Familie.
Justiz- und Sicherheitsdepartement Luzern, Entscheid JSD 2016 5 vom 17. Juni 2016
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