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Ein Monteur hatte fast zwei Jahre jeden Tag drei Stunden zu viel gearbeitet. Der Arbeitgeber wollte ihm dafür keinen Lohn zahlen. Er hatte die Mehrarbeit jeweils mit der Fahrzeit vom Firmensitz zur Baustelle und mit Kaffeepausen verrechnet. Das Bezirksgericht Schwyz sprach dem Monteur jedoch rund 24 000 Franken zu. Das Kantonsgericht Schwyz und das Bundesgericht bestätigten den Entscheid. Der Weg vom Firmensitz zur Baustelle gehöre zur Arbeitszeit. Auch Kaffeepausen seien Arbeitszeit, wenn die Angestellten in den Pausen jederzeit einsatzbereit sein müssen.
Bundesgericht, Urteil 4A_376/2017 vom 11. Dezember 2017
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