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Postfinance verlangt seit Februar 2017 von Kunden mit einem Guthaben von über 1 Million Franken auf Privat- und Sparkonten eine «Guthabengebühr» von 1 Prozent im Jahr. Laut Jean-Marc Schaller, Anwalt und Professor in Zürich, sind solche Negativzinsen widerrechtlich (saldo 19/2016).
Ab Oktober verlangt Postfinance die Guthabengebühr sogar schon ab einem Kontostand von 500 000 Franken. Davon betroffen sind gegen 7000 Kunden. Postfinance beruft sich auf eine Klausel im Kleingedruckten. Ihr zufolge dürfe sie die Gebühren jederzeit ändern. Schaller sieht das anders: Banken könnten mit solchen Klauseln keine neuen Gebühren einführen.
Das heisst: Wer die neue Gebühr nicht akzeptieren will, kann das Postfinance mitteilen und auf dem bisherigen Vertrag bestehen. Kunden haben auch die Möglichkeit, Guthaben über 500 000 Franken zu einer anderen Bank zu zügeln. Laut Postfinance-Sprecher Johannes Möri müssen sie die dreimonatige Kündigungsfrist bei Beträgen über 100 000 Franken nicht einhalten.
Keine Negativzinsen von Privatkunden verlangen laut einer saldo-Umfrage bei zehn Banken: Bank Cler, Luzerner Kantonalbank, Valiant Bank, St. Galler Kantonalbank und Zürcher Kantonalbank. CS und UBS antworteten nicht.
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