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Eigentlich müssen die Kantone für sämtliche Pflegekosten in Alters- und Pflegeheimen aufkommen, die nicht von den Krankenkassen und den Bewohnern selber gedeckt sind. Mehrere Kantone kommen ihrer gesetzlichen Pflicht aber nur unzureichend nach. Sie übernehmen die Restkosten nur bis zu einem bestimmten Betrag. Die Folge: Heime überwälzen die ungedeckten Pflegekosten auf alle Bewohner (saldo 18/2016). Nun hält das Bundesgericht fest: Die Kantone – respektive die Gemeinden – müssen die ungedeckten Restkosten vollständig finanzieren. Im konkreten Fall verurteilten die Richter eine Gemeinde im Kanton St. Gallen dazu, die Heim-Pflegekosten für eine Frau über den kantonalen Höchstansatz hinaus zu übernehmen.
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