Ende Mai informierte der IT-Konzern Meta die europäischen Benutzer seiner Internetplattformen Facebook und Instagram per E-Mail über eine Aktualisierung seiner Datenschutzrichtlinie, die am 26. Juni in Kraft treten soll. Man wolle den Einsatz sogenannter künstlicher Intelligenz bei Meta ausweiten. Damit ist Software gemeint, die Daten nach programmierten Gesetzmässigkeiten zusammensetzt. Für das Training und die Programmierung der Software möchte Meta alle Facebook- und Instagram-Inhalte seiner Benutzer verwenden. Dazu gehören Bilder und Beiträge, die auf den Portalen veröffentlicht wurden.

Wer nicht will, dass Meta persönliche Daten verwendet, kann Widerspruch einlegen. Dafür muss man bei Facebook und Instagram jeweils ein Internetformular ausfüllen. Dass der US-Konzern einen Widerspuch berücksichtigt, ist allerdings unsicher. Facebook schreibt, man komme solchen Anfragen nicht automatisch nach und prüfe diese «in Übereinstimmung» mit der «lokalen Gesetzgebung».

In der Schweiz müsste Meta die fehlende Zustimmung akzeptieren. Unter diesen Links können die Benutzer Widerspruch einlegen: Saldo.ch/facebook-widerspruch und Saldo.ch/instagram-widerspruch. Im jeweiligen Formular folgenden Satz eingeben: «Ich verbiete, dass meine Daten verwendet werden.»