Die in den meisten Deutschschweizer Kantonen erlaubte ärztliche Medikamentenabgabe trägt zum Anstieg der Medikamentenkosten bei (saldo 12/15, 9/13). Dies zeigt eine neue Studie des Volkswirtschaftlichen Instituts der Uni Bern. Die Forscher werteten das Verschreibungsverhalten von rund 4000 Hausärzten und 3500 Spezialisten zwischen 2008 und 2012 aus. Die Ärzte hatten jeweils vergleichbare Patientengruppen.
Die Forscher analysierten die Unterschiede zwischen Ärzten aus Kantonen, die die ärztliche Medikamentenabgabe erlauben, und solchen, die diese Praxis untersagen. Zu den Kantonen, in denen die Abgabe erlaubt ist, gehören: AI, AR, BE, BL, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR und ZG. Nicht erlaubt ist die Abgabe in den Kantonen AG, BS, FR, GE, JU, NE, TI, VD, VS.
Das Ergebnis: Hausärzte, die Medikamente abgeben dürfen, verschrieben Patienten im Durchschnitt 56 Franken teurere Arzneimittel pro Patient und Jahr als Ärzte, die das nicht durften. Sie verursachten somit 26 Prozent höhere Medikamentenkosten. Das heisst: Hausärzte ohne Abgaberecht verschrieben durchschnittlich für 216 Franken Arzneimittel pro Patient.
Bei Spezialärzten, die Medikamente abgaben, betrug das Kostenplus gegenüber ihren Kollegen, die keine Präparate verkauften, durchschnittlich 16 Franken pro Patient und Jahr. Sie verursachten 10 Prozent höhere Medikamentenkosten.
Beschränkung der Menge wäre nötig
Eine Datenanalyse zeigte zudem, dass die Ärzte in der Regel nicht die teureren Präparate auswählten, sondern mehr Medikamente verschrieben. Die Forscher schliessen daraus, dass Politiker, um Kosten zu sparen, eher die Menge an Medikamenten beschränken sollten, welche die Ärzte abgeben dürfen. Die regelmässige Senkung einzelner Medikamentenpreise reiche dazu nicht aus.
Bundesrat und Bundesamt für Gesundheit hatten bisher öffentlich behauptet, dass Patienten, die Medikamente direkt von Ärzten erhalten, geringere Medikamentenkosten verursachen würden als andere.