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Ja. Sie haben frist- und termingerecht auf Ende Juni gekündigt. Eine Kündigung gilt als rechtzeitig verschickt, wenn sie am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist zugestellt wurde oder auf der Post zur Abholung bereitliegt. Ihr Vermieter konnte die Kündigung dort schon Ende März entgegennehmen. Die Kündigung gilt nicht erst nach Ablauf der siebentägigen Abholfrist als zugestellt, sondern an dem Tag, an dem Ihr Vermieter sie laut Abholungseinladung erstmals am Postschalter hätte abholen können.
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