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09.11.2022
Sucht man mit der Internetsuchmaschine Google.ch einen Handwerker, befinden sich oberhalb der Suchresultate oft bezahlte Anzeigen.
Einige davon werben mit dem Zusatz «Google-Käuferschutz» und einem Häkchen daneben. Wer eine solche Anzeige anklickt, sieht folgende Erklärung: «Wenn die Arbeit nicht richtig gemacht wird, erhältst du von Google dein Geld zurück.»
Klickt man auf die Details, dann sieht die Leistung von Google wesentlich schlechter aus: Kunden müssen die Rückerstattung innert 30 Tagen beantragen. Es gilt eine «lebenslange Obergrenze» von nur 2000 Franken. Und Google entscheidet «im alleinigen Ermessen» über eine allfällige Rückerstattung.
Weitere Einschränkungen finden sich in den Nutzungsbedingungen: Die Geld-zurück-Garantie gilt nur, wenn der Kunde den Handwerker über «Google Lokale Dienstleistungen» beauftragt hat. Wer das Unternehmen auf andere Weise kontaktiert, etwa über eine andere Telefonnummer oder über die Firmenwebsite, geht leer aus. Fazit: Google entscheidet selbst, ob und wie viel Geld zurückbezahlt wird.
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