Sucht man mit der Internetsuchmaschine Google.ch einen Handwerker, befinden sich oberhalb der Suchresultate oft bezahlte Anzeigen. 

Einige davon werben mit dem Zusatz «Google-Käuferschutz» und einem Häkchen daneben. Wer eine solche Anzeige anklickt, sieht folgende Erklärung: «Wenn die Arbeit nicht richtig gemacht wird, erhältst du von Google dein Geld zurück.» 

Klickt man auf die Details, dann sieht die Leistung von Google wesentlich schlechter aus: Kunden müssen die Rückerstattung innert 30 Tagen beantragen. Es gilt eine «lebenslange Obergrenze» von nur 2000 Franken. Und Google ent­scheidet «im alleinigen Ermessen» über eine allfällige Rückerstattung.

Weitere Einschränkungen finden sich in den Nutzungsbedingungen: Die Geld-zurück-Garantie gilt nur, wenn der Kunde den Handwerker über «Google Lokale Dienstleis­tungen» beauftragt hat. Wer das ­Unternehmen auf andere Weise ­kon­taktiert, etwa über eine andere Telefonnummer oder über die ­Firmenwebsite, geht leer aus. Fazit: Google entscheidet selbst, ob und wie viel Geld zurückbezahlt wird.