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Letzten Herbst hat Familie G. aus Worb BE auf ihrem Doppeleinfamilienhaus eine neue Fotovoltaikanlage in Betrieb genommen. Als im Mai die Stromrechnung ins Haus flatterte, staunte Rita G. nicht schlecht: Der lokale Energieversorger BKW belastete ihr höhere Netzgebühren, obwohl die Hausbewohner ihren Strombedarf nun zu einem grossen Teil durch eigene Sonnenenergie abdecken.
Konkret: Selbst wenn die Familie G. dieses Jahr statt 4500 Kilowattstunden nur halb so viel Strom verbrauchen würde, müsste sie der BKW für Netznutzung, Zählermessung und Abgaben neu Fr. 925.70 statt wie bisher Fr. 775.30 zahlen. Die Gebühren stiegen um 19 Prozent, obwohl der Stromverbrauch um 50 Prozent sinkt. Grund: Die BKW berechnen bei Solarstrom-Eigenverbrauchern höhere Netzgebühren und schlagen einen Grundpreis für Messung und Abrechnung hinzu.
Solarstromexperte Rudolf Rechsteiner kritisiert diese Tarifgestaltung, die auch viele andere Energieversorger anwenden. Besitzer von Fotovoltaikanlagen würden mit hohen Fixtarifen ganz gezielt diskriminiert, sodass eine Anlage auch innert fünfzig Jahren nicht amortisiert werden könne. «Das ist gesetzeswidrig. Das Stromversorgungsgesetz verlangt nichtdiskriminierende Tarife», sagt der ehemalige SP-Nationalrat und ETH-Dozent für erneuerbare Energien.
Rita G. reklamierte – mit Erfolg. Die BKW krebste zurück und gewährte der Familie den tieferen Tarif. Es liege ein Fehler vor: Die Fotovoltaikanlage des Doppelhauses hat eine Leistung von 9,99 Kilowatt. Die höheren Netzgebühren gelten aber erst für Anlagen über 10 Kilowatt.
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