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Ja. Geschiedene, denen bei der Scheidung Unterhaltsbeiträge zugesprochen wurden, haben nach dem Tod ihres früheren Ehegatten Anspruch auf Hinterlassenenleistungen aus der Pensionskasse des Verstorbenen. Voraussetzung: Die Ehe muss mindestens zehn Jahre gedauert haben und es sind Unterhaltsbeiträge geschuldet. Die Hinterlassenenleistung richtet sich nach der Dauer der Alimentenberechtigung.
Gut zu wissen: Unter Umständen erhalten Sie zusätzlich eine Hinterlassenenrente der AHV. Allerdings kann dann die Rente der Pensionskasse gekürzt werden, falls sie zusammen mit den Leistungen der AHV die im Scheidungsurteil zugesprochenen Unterhaltsbeiträge übersteigt.
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