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Ja. Über 55-jährige Angestellte, die in den letzten zwei Jahren vor der Anmeldung eine Beitragszeit von mindestens 22 Monaten nachweisen können, erhalten höchstens 520 Taggelder.
Zusätzliche 120 Taggelder erhält, wer sich innerhalb der letzten vier Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos meldet. Wenn Sie sich erst im Juli bei der Arbeitslosenversicherung anmelden, können Sie von dieser Regelung profitieren.
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Härtefälle zuhauf?
Schade, dass hier bis anhin keine Diskussion stattfindet.......... Siehe auch saldo 4/2017
Stark.
Ob Direktbetroffene im RAV wohl darüber informiert werden?