Inhalt
saldo 12/2019
25.06.2019
Letzte Aktualisierung:
30.07.2019
30.07.2019
Nein. Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden, die einen gültigen Fahrausweis besitzt. Das ist während eines Ausweisentzugs nicht der Fall.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden