Die Schweiz fährt Ski!»: Mit diesem Slogan locken die Skigebiete und die Bergbahnen Sportbegeisterte dieses Jahr in die Berge. Und mit vollmundigen Versprechen wie einer «Geld-zurück-Garantie» oder «Pandemie-Absicherung».
Doch was sind diese Versprechen beim Kauf einer Saisonkarte für die Bergbahnen wirklich wert? «Die meisten Betriebe haben wenig kundenfreundliche Covid-19-Bestimmungen», sagt Jürg Stettler, Leiter des Instituts für Tourismuswirtschaft der Hochschule Luzern. Er war zwischen 2014 und 2018 Verwaltungsratspräsident der Saastal Marketing und Tourismus AG. Zusammen mit saldo hat Stettler sieben Bergbahn-Tarifverbünde und ein kleines Skigebiet (Braunwald) unter die Lupe genommen. Am meisten stört ihn, dass fast alle bei Betriebsunterbrüchen statt einer Rückerstattung in bar nur Gutscheine gewähren.
Eine Ausnahme bildet der Berner Oberländer Tarifverbund Top-4-Skipass. Hier erfolgt bei Betriebsunterbruch die Rückerstattung des Gelds in bar und pro rata (siehe Tabelle im PDF). Das heisst: anteilsmässig im Verhältnis zur abonnierten Zeitdauer. Infos und Abwicklung sind einfach, kundenfreundlich und transparent. Einziger Kritikpunkt: Die Kunden haben nur Anrecht auf eine Rückerstattung, wenn alle vier zusammengeschlossenen Skigebiete schliessen müssen.
Bei den meisten gibts nur Gutscheine statt Bargeld
Alle anderen Tarifverbünde fallen mit ihren Covid-19-Bestimmungen in der Bewertung durch. Hauptgrund: Sie erstatten Geld nur in Form eines Gutscheins. Im Fall des Walliser 4-Vallées- Passes räumen die Bergbahnen zwar grundsätzlich ein Barrückerstattungsrecht ein, aber ausgerechnet bei den stark genutzten Internetkäufen gewähren sie dies nur «ausnahmsweise» und «auf Antrag». Dieser Tarifverbund sticht zudem mit einer mickrigen Kompensation heraus: Bei einem Ausfall von bis zu 50 Tagen, was rund einem Drittel der Saisondauer entspricht, gäbe es nur 200 Franken zurück – weniger als 15 Prozent des Kaufpreises. Im Gebiet von Zermatt gibts nur eine Gutschrift, wenn ein Kunde seinen Pass noch keinen einzigen Tag benutzt hat. Immerhin: Als Rückerstattungsgrund gelten nicht nur die Schliessung des Gebiets, sondern auch eine Covid-19-Erkrankung oder ein Einreiseverbot in die Schweiz.
Weniger kulant sind die Bündner Topcard und die Engadin Card: Einziger Rückerstattungsgrund ist hier eine «behördliche Anordnung zur Schliessung der gesamten Skigebiete» im Tarifverbund. Dasselbe gilt für den Zentralschweizer Saisonpass. Die dortigen Bergbahnen machen eine Rückzahlung zudem von der Ausfalldauer abhängig: Schliessen sie weniger als drei Wochen, gibt es nichts zurück. Und die Veranstalter der Westschweizer Jahreskarte «Magic Pass» knüpfen eine Rückerstattung an derart viele Auflagen und Bedingungen, dass Kunden im Pandemiefall mit grosser Wahrscheinlichkeit ganz leer ausgehen.
Bei der Hälfte der untersuchten Gebiete ist auch die Informationspolitik sehr unbefriedigend. Regeln, wie eine Rückerstattung abgewickelt wird, sind oft schwer zu finden oder fehlen teilweise ganz, so etwa im Fall des Skigebiets Braunwald/Linthal.
Noch komplizierter ist die Lage bei den Tages- und Wochenkarten. Je nach Bergbahn unterscheiden sich die Pandemiebestimmungen von denjenigen der Saisonpässe markant. Immerhin: Ein Kaufentscheid ist besser planbar. Denn diese Tickets kauft man in der Regel kurzfristig vor Ort.
Fazit: Skibegeisterte, die sich von den Werbeslogans der Bergbahnen einlullen lassen, wähnen sich in falscher Sicherheit. Oder, wie es Experte Stettler auf den Punkt bringt: «Im konkreten Fall ist der Kunde nicht auf der sicheren Seite.»