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30.01.2017
1 Haben Väter Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub?
Nein. Das Gesetz sieht weder einen bezahlten noch einen unbezahlten Urlaub vor. Frischgebackene Väter erhalten grundsätzlich nur einen freien Tag für die Geburt. Allerdings gibt es einzelne Gesamtarbeitsverträge, die einen Vaterschaftsurlaub vorsehen.
2 Erhält stets der Vater die Familienzulagen?
Nein. Kinder- und Ausbildungszulagen stehen dem erwerbstätigen Elternteil zu. Arbeiten beide, hat entweder der Vater oder die Mutter die Zulage zugut. Der andere Elternteil hat Anspruch auf eine Differenzzahlung, wenn er in einem anderen Kanton arbeitet und die Zulagen dort höher sind. Die Kinderzulagen betragen mindestens 200 Franken, die Ausbildungszulagen für Kinder ab 16 Jahren mindestens 250 Franken pro Monat.
3 Wie hoch ist die Geburtszulage?
Eine Geburtszulage gibt es zurzeit nur in neun Kantonen (FR, GE, JU, LU, NE, SZ, UR, VD und VS). Der Betrag ist kantonal unterschiedlich und beträgt von 850 (JU) bis maximal 3000 Franken (GE, VD und VS).
4 Wie anerkennt ein lediger Vater sein Kind?
Durch eine Unterschrift auf dem Zivilstandsamt. Ist die Mutter im Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit einem anderen Mann verheiratet, muss aber zuerst das Kindesverhältnis zum Ehemann aufgehoben werden. Denn: Wird ein Kind während der Ehe geboren, gilt automatisch der Ehemann der Mutter als Vater.
5 Kann ein Vater das alleinige Sorgerecht erhalten?
Ja. aber nur, sofern er nachweisen kann, dass sonst das Kindeswohl in Gefahr ist. Die gemeinsame elterliche Sorge ist auch bei unverheirateten Eltern und nach einer Scheidung die Regel.
6 Darf die Mutter dem Vater vorschreiben, wie er die Besuchszeiten zu gestalten hat?
Nein. Solange das Wohl des Kindes nicht gefährdet ist, kann der Vater die gemeinsame Zeit mit dem Kind so gestalten, wie er will.
7 Kann man nachträglich auf das Besuchsrecht verzichten?
Nein. Das Besuchsrecht ist auch eine Pflicht. Das Kind soll dadurch mit beiden Elternteilen Kontakt halten, und es soll auch eine Entlastung für den obhutsberechtigten Elternteil sein.
8 Können die Alimente direkt dem Kind überwiesen werden?
Ja. Aber erst, wenn es volljährig ist. Dann hat es selbst Anspruch auf Unterhaltsbeiträge – selbst für diejenigen, die schon vor der Volljährigkeit entstanden und noch nicht bezahlt sind.
9 Können Alimente reduziert werden?
Ja. Im Einverständnis der Eltern und unter der Voraussetzung, dass die Kindesschutzbehörde die Vereinbarung genehmigt. Bei Volljährigkeit im Einvernehmen mit dem Kind.
10 Ist der Vater beim Tod eines Kindes erbberechtigt?
Ja, sofern das Kind selber keine Nachkommen hinterlässt.
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