1 Welchen Einfluss hat eine Scheidung auf die Pensionskassenguthaben der Ehepartner?
Das persönliche Pensionskassenguthaben jedes Gatten wird je hälftig aufgeteilt. Das gilt aber nur für den Anteil, der während der Ehe gespart wurde. Voreheliche Altersguthaben werden nicht geteilt.
2 Ab wann wird berechnet?
Massgeblich sind die Altersguthaben zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidungsklage, nicht des Urteils.
3 Hat eine gerichtliche Trennung vor der Scheidung einen Einfluss?
Nein. Die Teilung der Altersvorsorge erfolgt erst bei der Scheidung. Auch eine vom Gericht bei der Trennung angeordnete Gütertrennung ändert daran nichts.
4 Müssen Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto und Vorbezüge für den Erwerb von Wohneigentum bei der Berechnung der Ausgleichszahlung berücksichtigt werden?
Ja, sofern die Gelder während der Ehe angespart wurden.
5 Was gilt bei einem Einkauf in die Pensionskasse?
Wurde der Einkauf mit vorehelichem Einkommen oder mit geerbtem oder geschenktem Geld finanziert, wird er beim zu teilenden Altersguthaben nicht berücksichtigt. Stammt er hingegen aus während der Ehe erzieltem Einkommen, wird er aufgeteilt.
6 Wie kann man prüfen, ob der Ehepartner keine Pensionskassen- oder Freizügigkeitsguthaben verheimlicht?
Man kann bei der Zentralstelle 2. Säule anfragen, ob weitere Guthaben vorhanden sind (www.sfbvg.ch). Denn die Pensionskassen müssen der Zentralstelle jährlich alle Leute melden, für die sie ein Konto führen.
7 Wie wird die Teilung durchgeführt?
Die während der Ehe bis zur Einreichung der Scheidungsklage angesparten Altersguthaben beider Ehegatten werden zusammengezählt und durch zwei geteilt. Wer das kleinere Guthaben hat, erhält zusätzlich die Hälfte der Differenz zum anderen. Das Gericht veranlasst die direkte Überweisung des Geldes an die Pensionskasse des Berechtigten.
8 Kann man sich das Guthaben bar auszahlen lassen, wenn man keiner Pensionskasse angeschlossen ist?
Nein. In solchen Fällen muss man bei einer Bank ein Freizügigkeitskonto eröffnen, auf das die Gelder überwiesen werden. Oder man bringt das Guthaben in die Stiftung Auffangeinrichtung BVG mit Sitz in Zürich ein (www.chaeis.net). Ausnahme: Wer fünf Jahre oder weniger vor dem ordentlichen Pensionsalter steht und nicht oder nicht mehr in einer Pensionskasse versichert ist, kann sich das Guthaben auszahlen lassen.
9 Kann ein Ehepaar auf die hälftige Teilung verzichten?
Ja. Aber nur, wenn die Altersvorsorge beider Partner gesichert ist. Beispiel: Der Ehegatte, der auf den Ausgleich der Pensionskasse verzichtet, übernimmt die Liegenschaft oder erhält vom anderen das Kapital aus der Säule 3a. Ob ein Verzicht im Einzelfall zulässig ist, wird vom Gericht bei der Scheidung geprüft.
10 Kann das Gericht von sich aus von der hälftigen Teilung abweichen?
Ja, wenn die Teilung zu einem stossenden Resultat führt. Das ist etwa der Fall, wenn ein Ehegatte eine grosse Erbschaft machte und deshalb vermögend ist, während beim anderen die Einzahlungen in die Pensionskasse das einzige Vermögen darstellen. Oder: Betreut ein Ehegatte nach der Scheidung gemeinsame Kinder, kann ihm das Gericht mehr als die Hälfte
der Altersguthaben zuweisen, wenn dem anderen Ehegatten weiterhin eine angemessene Altersvorsorge bleibt.