1 Welche Alimente werden bevorschusst?
Grundsätzlich werden die Unterhaltsbeiträge für Kinder bevorschusst, wenn der verpflichtete Elternteil nicht bezahlt. Einige Kantone bevorschussen auch Unterhaltsbeiträge für geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten und eingetragene Partner.
2 Wann werden die Alimente bevorschusst?
Das ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Grundsätzlich gilt: Es muss ein gerichtliches Urteil über die Höhe der Alimente vorliegen – oder eine behördlich genehmigte Unterhaltsvereinbarung. Lediglich eine Abmachung unter Eltern oder Ehegatten genügt nicht.
3 Müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein?
Ja. Bevorschusst werden Alimente nur dann, wenn der Verpflichtete sehr unregelmässig oder gar nicht zahlt. Und die unterhaltsberechtigte Person muss in knappen finanziellen Verhältnissen leben.
4 Wo muss man den Vorschuss beantragen?
Das erfährt man bei der Wohnsitzgemeinde.
5 Wer muss die Alimentenbevorschussung beantragen?
Die unterhaltsberechtigte Person. Für minderjährige Kinder muss der gesetzliche Vertreter – in der Regel der obhutsberechtigte Elternteil – das Gesuch einreichen. Die Behörden stellen in der Regel Gesuchsformulare und Listen mit den einzureichenden Unterlagen zur Verfügung.
6 Ab welchem Zeitpunkt werden die Unterhaltsbeiträge bevorschusst?
In der Regel ab dem Zeitpunkt der Gesuchseinreichung. Einige Kantone bevorschussen Alimente aber auch rückwirkend bis zu drei Monaten.
7 Werden die ausstehenden Alimente vollumfänglich bevorschusst?
Nein. Die Kantone sehen Obergrenzen vor. Für Kinderalimente liegt diese in den meisten Kantonen bei 948 Franken pro Kind und Monat. Es gibt aber auch Kantone mit tieferen Limiten. Im Kanton Freiburg beispielsweise sind es nur 400 Franken.
8 Muss der Empfänger bevorschusste Unterhaltsbeiträge zurückzahlen?
Nein. Es sei denn, die Alimentenbevorschussung wäre zu Unrecht erfolgt. Oder der säumige Unterhaltsschuldner zahlt doch noch.
9 Muss der Unterhaltsschuldner nachzahlen?
Ja. Der Kanton fordert die bevorschussten Alimente vom säumigen Schuldner zurück.
10 Macht man sich strafbar, wenn man die Alimente nicht zahlt?
Ja, aber nur dann, wenn man seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, obwohl man dazu finanziell in der Lage wäre.