1 Ist die Abrechnung im Stundenlohn auch bei Vollzeitpensen zulässig?

Ja. Arbeitgeber und Angestellte können die Zeiteinheit des Lohns frei fest­legen. Es sind Stunden-, Tages-, Wochen- und Monatslöhne zulässig. Die Mindestlöhne der Gesamtarbeitsverträge müssen aber immer eingehalten werden.

2 Ist Lohn fällig, wenn Angestellte vorzeitig nach Hause geschickt werden? 

Ja. Massgeblich ist die vereinbarte Arbeitszeit. Stundenlöhner müssen keinen Lohnverlust befürchten, wenn sie vom Vorgesetzten früher als vorgesehen nach Hause geschickt werden.

3 Gibt es bezahlte Ferien?

Ja. Arbeitet man regelmässig, muss während der Ferien der normale Lohn ausgezahlt werden. Bei schwankendem Pensum wird der Ferienlohn meistens gestützt auf den Durchschnittslohn der letzten zwölf Monate berechnet.

4 Besteht ein Anspruch auf bezahlte Feiertage? 

Nach Gesetz nicht, sondern nur, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Es gibt aber eine Ausnahme: Der 1. August muss auch bei Angestellten im Stundenlohn entschädigt werden, sofern er auf einen Werktag fällt.

5 Haben Stunden-löhner Anspruch auf einen 13. Monatslohn?

Wie bei allen andern Angestellten ist ein 13. Monatslohn nur dann geschuldet, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart worden ist. 

6 Sind Arztbesuche während der Arbeitszeit bezahlt?

Nein. Arbeitgeber müssen zwar auch Angestellten im Stundenlohn Zeit für dringende persönliche Termine frei geben, soweit dies nicht ausserhalb der Arbeitszeit mög­lich ist. Lohn für Arztbesuche, Behördengänge etc. ist aber nur geschuldet, wenn es im Vertrag vereinbart ist.

7 Darf der Lohn erst im Folgemonat ausgezahlt werden?

Ja, sofern es vereinbart oder üblich ist. Bei schwankender Stundenzahl ist dies oft so, da erst Ende Monat über die effektiv gearbeitete Zeit abgerechnet werden kann.

8 Hat man Anspruch auf Lohn, wenn man krank ist?

Ja. Wie lange man Lohn erhält, hängt von der Anzahl Dienstjahre ab oder davon, ob der Betrieb eine Krankentaggeldversicherung hat. Für die Berechnung der Lohnhöhe wird in der Regel auf den Durchschnittslohn der letzten zwölf Monate abgestellt. 

9 Ist man gegen Unfall versichert?

Gegen die Folgen von Arbeitsunfällen ist man immer versichert. Gegen Freizeitunfälle nur, wenn man bei einem Arbeitgeber im Durchschnitt mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet.

10 Hat man Anspruch auf Familienzulagen? 

Ja, sofern man mindestens 587 Franken im Monat oder 7050 im Jahr verdient. Ist der Lohn tiefer, besteht allenfalls Anspruch auf Familienzulagen für Nichterwerbstätige.