Die Invalidenversicherung (IV) unternimmt zu wenig, um psychisch kranke Arbeitnehmer im Job zu halten. Obwohl sie seit Inkrafttreten der 5. IV-Revision Anfang 2008 exakt das tun ­sollte: möglichst frühzeitig eingreifen, um so neue Rentenfälle zu verhindern.



Diesen Schluss legt eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen finanzierte Studie nahe. Die Autoren befragten von April bis Juli 2010 über tausend Personalverantwortliche in den Kantonen Basel-Stad...