«Ich musste ein sehr hohes Lehrgeld bezahlen»
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Haus & Garten 2/1999
01.09.1999
Immer wieder werden junge Leute Opfer von gerissenen Verkäufern, die ihnen langfristige Verträge für eine Sparversicherung verkaufen. Das böse Erwachen folgt, wenn diese Kunden die Prämien nicht mehr zahlen können: Viel Geld ist dann futsch.
Geraldine E. aus Köniz war 18 Jahre alt, als sie in die Schweiz kam. Nach drei Jahren geriet die junge Philippinin an einen Landsmann, der ihr eine Lebensversicherung der Fortuna andrehte.
Im Vertrag mit der Fortuna verpf...
Immer wieder werden junge Leute Opfer von gerissenen Verkäufern, die ihnen langfristige Verträge für eine Sparversicherung verkaufen. Das böse Erwachen folgt, wenn diese Kunden die Prämien nicht mehr zahlen können: Viel Geld ist dann futsch.
Geraldine E. aus Köniz war 18 Jahre alt, als sie in die Schweiz kam. Nach drei Jahren geriet die junge Philippinin an einen Landsmann, der ihr eine Lebensversicherung der Fortuna andrehte.
Im Vertrag mit der Fortuna verpflichtete sich die junge Frau, jeden Monat 300 Franken einzuzahlen - und zwar 43 Jahre lang. Als sie unterschrieb, war sie noch ledig und in Versicherungsfragen völlig unerfahren.
Die Geschichte endete so, wie das häufig der Fall ist, wenn junge Leute eine langfristige Sparversicherung abschliessen: Nach rund zwei Jahren konnte E. die Prämien nicht mehr aufbringen, weil sie inzwischen geheiratet und ein Kind bekommen hatte. Sie kündigte schliesslich die Police - und verlor so die insgesamt einbezahlten rund 4500 Franken komplett. «Ich musste ein sehr hohes Lehrgeld bezahlen», resümiert sie enttäuscht.
Ihr einbezahltes Geld vollständig verloren hat auch die heute 30-jährige Dorli Bürli aus Dagmersellen LU. Sie geriet an einen Vertreter der umstrittenen Maklerorganisation WNB, der ihr eine Fondspolice der Pax-Versicherung verkaufte.
Als Bürli ein Kind bekam und ihren Job aufgab, konnte sie die Prämien nicht mehr zahlen; sie kündigte und verlor deshalb 4000 Franken.
Die WNB-Berater seien meistens «Feierabendverkäufer», sagt Bürli. Es gehe ihnen nicht um das Wohl der Kunden, sondern nur um den Abschluss.
Das Gleiche passierte Rita und Andreas D. aus der Innerschweiz. Sie zahlten der Pax-Versicherung zu- sammen 10000 Franken ein - und mussten alles abschreiben, weil sie nach zwei Jahren kündigten. Inzwischen hatte sich Nachwuchs eingestellt, sie konnten die Prämie nicht mehr zahlen. Auch sie wurden Opfer des WNB.
Ähnlich erging es Kurt Bucher aus Bäch SZ. Er schloss mit 32 Jahren eine Lebensversicherung bei der Fortuna ab, den so genannten Investment-Plan-Plus. Damit verpflichtete er sich, jeden Monat 212 Franken zu zahlen.
Als seine Frau Angela, die bei Versicherungsabschluss noch einen Job hatte, ein Kind bekam und ihre Berufstätigkeit aufgab, wurde die monatliche Belastung der jungen Familie zu viel. Sie liess die Police sistieren.
Verlust für die junge Familie: Von den insgesamt einbezahlten 5680 Franken ist mehr als die Hälfte verloren, im Jahr 2030 erhalten sie garantiert nur noch bescheidene 2823 Franken ausbezahlt (plus einen nicht verbindlichen Überschuss-Anteil in unbekannter Höhe). Verständlich, dass das Paar sehr verärgert ist.
Seit der K-Tip in Nummer 3/98 unter dem Titel «Das ist doch legaler Diebstahl» zahlreiche Fälle schilderte, in denen Kunden mit so genannten gemischten Lebensversicherungen viel Geld verloren, haben sich noch viele andere Betroffene auf der Redaktion gemeldet.
Zum Beispiel Daniel und Cornelia Müller aus Dürnten ZH. Beide Ehepartner liessen sich 1994 von einem Vertreter der bekannten Maklerfirma AWD dazu überreden, je eine gebundene 3a-Police bei der Elvia zu unterschreiben. Künftig sollten sie zusammen jedes Jahr 5400 Franken zahlen. Beim Beratungsgespräch machten sie deutlich, dass sie dereinst Wohneigentum kaufen wollten.
Als dann der Traum von der eigenen Wohnung Wirklichkeit wurde, wollten die beiden das Geld der Versicherung dafür einsetzen.
Doch sie wurden «kalt geduscht», wie es Daniel Müller formuliert. Von den insgesamt einbezahlten 27000 Franken offerierte ihnen die Elvia als Kostenbeteiligung ans Haus nur gerade 10626 Franken.
Verbitterung auch bei Hildi Fuchs aus Pratteln BL. Sie liess sich Anfang 1998 von einem Vertreter der Maklerfirma Fidicon aus Baar ZG gleich drei Verträge mit der Fortuna aufschwatzen.
Danach sollte sie 20 Jahre lang jeden Monat insgesamt 506 Franken zahlen.
Doch dann entschloss sich Hildi Fuchs zu einem Berufswechsel.
Weil absehbar war, dass sie während der Kursbesuche die Prämien nicht zahlen konnte, kündigte sie die Versicherung - und verlor so insgesamt rund 4000 Franken.
Der Kundenservice der Fortuna teilte ihr dies ohne ein Wort des Bedauerns mit, fügte dafür aber noch die zynisch klingende Bemerkung an: «Es würde uns freuen, wenn Sie sich bei anderer Gelegenheit wieder an uns wenden würden.» «Sicher nicht», beteuert Hildi Fuchs.
Anhand dieser sechs Fälle lässt sich exemplarisch zeigen, was alles schief laufen kann, wenn (insbesondere junge) Kunden eine langfristige gemischte Versicherung abschliessen. K-Spezial erläutert die Problematik in sieben Punkten:
1. Junge Leute brauchen meist gar keine Todesfallrisiko-Versicherung
Eine gemischte Lebensversicherung beinhaltet in der Regel eine Kombination von Sparen und Todesfallrisiko-Versicherung:
- Die versicherte Person erhält einerseits nach Ende der Vertragsdauer eine bestimmte Summe; das ist der Sparteil.
- Sollte die versicherte Person vor Vertragsablauf sterben, erhalten die Begünstigten (in der Regel die Erben) das so genannte Todesfallkapital. In den Verträgen ist das die «Versicherungssumme zahlbar im Todesfall». 10 bis 25 Prozent der einbezahlten Prämie geht zur Deckung dieses Versicherungsrisikos (und der Kosten) drauf.
Nur: Junge Leute ohne Unterstützungspflichten haben eine solche Todesfallrisiko-Versicherung meist gar nicht nötig.
Schliessen sie trotzdem eine ab, zahlen sie Prämien für eine überflüssige Deckung. Denn in der Regel hinterlassen junge Leute im Todesfall keine Angehörigen, die dringend auf dieses Geld angewiesen sind.
Auch das Fachblatt der Branche, die «Schweizer Versicherung», meint klipp und klar, gemischte Lebensversicherungen mit einem Todesfallkapital seien für junge, ungebundene Leute «völlig fehl am Platz».
Trotzdem verkaufen etliche Gesellschaften auch Jungen weiterhin skrupellos genau diese unnötige Versicherungsdeckung. Das war im Fall der 21-jährigen Geraldine E. nicht anders.
Zum Vorwurf, der Kundin eine für sie nutzlose Versicherung verkauft zu haben, hat die Fortuna nicht Stellung genommen. Sie betont nur die Vorteile des Sparprozesses, und deshalb sei «die in Frage stehende Versicherung sinnvoll und grundsätzlich die richtige Antwort auf die aktuelle Entwicklung der staatlichen Vorsorge».
2. Wer nur sparen will, geht am besten zur Bank und bleibt so flexibel
Es ist unbestritten, dass Sparen fürs Alter sinnvoll oder gar nötig sein kann. Genauso klar ist: Fürs klassische Sparen sind im Prinzip die Banken zuständig. Nur sie offerieren die ganze Palette von Anlagemöglichkeiten - vom sicheren Sparheft bis hin zur oft rentablen, aber auch riskanten Börsenlösung.
Konventionelle gemischte Versicherungen mit Jahresprämien bewegten sich in der Vergangenheit punkto Rendite meist im Bereich um steuerfreie 3 Prozent (Nettorendite nach Abzug der Kosten für die Versicherung).
Diese garantierte Rendite kann sich zwar durchaus sehen lassen; aber an der Börse waren - ebenfalls in der Vergangenheit - bedeutend höhere Gewinne zu erzielen.
Allerdings haben die gemischtenVersicherungen mit Jahresprämien einen entscheidenden Vorteil: die Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit, die in den Verträgen oft inbegriffen ist (bei der Fortuna zum Beispiel in 46 Prozent der Fälle).
Prämienbefreiung bedeutet: Sollte die versicherte Person wegen einer Krankheit oder wegen eines Unfalls erwerbsunfähig werden und nichts mehr verdienen können, muss sie auch keine Prämien mehr zahlen.
Die versprochene Summe (Erlebensfallkapital) erhält sie aber bei Ablauf des Vertrages trotzdem. Das Sparziel ist also garantiert, ebenso die Todesfall-Leistung.
3. Risikodeckungen kann man auch separat abschliessen
Will beispielsweise ein Familienvater und Hausbesitzer für seine Familie vorsorgen, muss er eventuell eine Todesfallrisiko-Versicherung abschliessen. Und viele brauchen eine Erwerbsausfall-Rente, die ihnen einen Lohnersatz bei Erwerbsunfähigkeit infolge Invalidität garantiert.
Diese beiden Risikodeckungen kann man je einzeln oder zusammen versichern, und zwar flexibel und abgestimmt auf die persönlichen Umstände.
Es ist nicht nötig, sie mit einem Sparprozess im Rahmen einer gemischten Versicherung zu verbinden; diese Kombination von Sparen und Risikodeckung hat zwar einen leichten Steuervorteil, behindert aber oft die nötige Flexibilität.
Wer beispielsweise erbt, braucht einen bestehenden Todesfallschutz vielleicht von einem Tag auf den andern nicht mehr oder nur noch reduziert.
Wer flexibel bleiben will, sollte also die beiden Bereiche klar trennen: sparen bei der Bank, sich versichern bei der Versicherung.
Eine gemischte Versicherung ist nur für Leute sinnvoll, die ganz sicher sowohl eine Risikodeckung während der ganzen Vertragsdauer brauchen (Tod oder Erwerbsausfall oder beides) und sich gleichzeitig einem Sparzwang unterziehen wollen, indem sie sich verpflichten, jahrelang die Prämie zu zahlen. Im Rahmen einer Sparversicherung kann man nämlich nicht nur ein Todesfallkapital, sondern auch eine Invalidenrente versichern.
Apropos Sparzwang: Eine solche Verpflichtung kann man auch eingehen, indem man die Bank beauftragt, jeden Monat eine bestimmte Summe auf ein Bankkonto zu transferieren (Dauerauftrag).
4. Vorzeitiger Ausstieg ist immer mit Verlusten verbunden
Gemischte Versicherungen haben meist eine sehr lange Vertragsdauer. Deshalb sollte man solche Verträge nur unterschreiben, wenn man 1. die Risikodeckung für die ganze Vertragsdauer überhaupt braucht und wenn man 2. absolut sicher ist, dass man den Vertrag bis zum Schluss erfüllen kann.
Wer vorher aussteigt, erhält einen oft enttäuschenden Rückkaufswert und verliert damit viel Geld. Es gibt Verträge, die sogar voraussetzen, dass die versicherte Person drei Jahre lang einbezahlt hat; wer vorher kündigt, erhält überhaupt nichts zurück. So verlor auch Hildi Fuchs aus Pratteln ihre 4000 Franken an die Fortuna.
Wer die Prämien nicht mehr zahlen kann oder will, kann die Police auch prämienfrei stellen.
Der Fall der Familie Bucher aus Bäch SZ zeigt, dass das ebenfalls ein schlechtes Geschäft ist: Eingezahlt haben sie 5680 Franken, der Sistierungswert beträgt nur 2823 Franken.
5. Sparziel Wohneigentum: Nicht mit einer gemischten Police!
Hätten Daniel und Cornelia Müller aus Dürnten ZH ihren Sparbatzen auf die Bank getragen statt der Versicherung anvertraut, hätten die beiden die vollen einbezahlten 27000 Franken als Eigenkapital für den Kauf ihrer Wohnung zur Verfügung gehabt - plus Zins und Zinseszins. Die Elvia konnte ihnen aber nur 10626 Franken fürs Eigenheim als Rückkaufswert geben.
Waren die Kunden also schlecht beraten? Nein, sagt die Elvia. Die beiden hätten ja einerseits einen Versicherungsschutz genossen, andrerseits lasse sich bei der Vergabe von Hypotheken eine «bestehende Vorsorgelösung» in aller Regel «als Sicherheit hinterlegen».
Das stimmt zwar, doch junge Leute brauchen in der Regel erst mal Eigenkapital - und diesbezüglich sind die Versicherungskunden bei einem Hauskauf in aller Regel schlechter gestellt als Bankkunden, die ihr ganzes eingezahltes Geld plus Zins für den Kauf von Wohneigentum einsetzen können.
6. Steuern sparen: Es geht auch anders
Ein wichtiges Argument der Verkäufer von gemischten Versicherungen ist der Steuerspareffekt.
Solche Policen kann man nämlich auch gebunden im Rahmen der steuerbegünstigten Säule 3a abschliessen; dann darf die versicherte Person - sofern sie erwerbstätig ist - die Prämie in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen.
Aber eben - nur falls sie erwerbstätig ist.
Genau das ist das Problem bei vielen Frauen, die ledig eine gebundene Police abschliessen, dann heiraten, Kinder bekommen und (zumindest für eine gewisse Zeit) nicht mehr arbeiten.
Jetzt dürfen nämlich diese Frauen gar nichts mehr einzahlen (weil sie ja nicht mehr erwerbstätig sind) und sehen sich deshalb gezwungen, die Police stillzulegen oder zu kündigen - was immer mit Geldverlust verbunden ist.
So weit wäre es mit grosser Wahrscheinlichkeit auch bei Cornelia Müller gekommen, wenn sie nicht schon vorher ausgestiegen wäre.
Doch auf den Vorwurf, gebundene Lebensversicherungen seien für junge Frauen völlig sinnlos, weil viele von ihnen dereinst vom verlockenden Steuerspareffekt gar nicht mehr profitieren könnten, hat die Elvia nur ausweichend reagiert.
Es sei «unzulässig», aus der «blossen Tatsache einer bestehenden Ehe Kinderwünsche ableiten zu wollen». Unzulässig sei auch die «Mutmassung, ob eine Frau in späteren Jahren ein eigenes Erwerbseinkommen erzielt oder nicht».
Auch deshalb der klare Tipp: Wer mit der 3. Säule steuerbegünstigt sparen will, sollte zur Bank gehen. Dort gibt es keine Einzahlungspflicht.
7. Vorsicht vor Verkäufern von Strukturvertrieben
Seit einigen Jahren ziehen Heerscharen von oft schlecht ausgebildeten Versicherungsverkäufern durchs Land; sie sind Maklerorganisationen wie AWD, WNB, ITE oder Smart Buy angeschlossen.
Diese Vertreter haben in erster Linie ihre Provision im Kopf, und sie haben deshalb alles Interesse, ihren Opfern gemischte Versicherungen zu verkaufen; dafür gibt es die höchsten Provisionen.
In erster Linie vermitteln sie Policen der beiden Gesellschaften Fortuna und Pax.
Empfiehlt ein Makler hingegen getrenntes Vorgehen (Sparen bei der Bank, reine Risikoversicherungen bei einer Versicherung), so wäre das zwar für viele Kunden der bessere Weg, aber die Provision des Vertreters würde weitgehend ausbleiben.
Viele Fälle aus der Beratungspraxis des K-Tip zeigen, wo die Probleme liegen, wenn solche Makler auf unbedarfte Laien losgehen:
- Oft nehmen es die Verkäufer mit der Wahrheit nicht sehr genau. So beklagen sich viele Kunden, man habe sie nicht auf die empfindlichen Rückkaufsverluste hingewiesen. Im Gegenteil: Viele Kunden bekommen zu hören, ein Ausstieg und die Auszahlung der einbezahlten Prämien seien problemlos möglich - was schlicht falsch ist.
- Die Makler melden sich meist telefonisch: Bei diesem ersten Kontakt reden sie nicht von Versicherungen, sondern von tollen Sparmöglichkeiten.
- Die Makler verlangen von ihren Kunden oft Adressen von deren Freunden und Bekannten. So kommen sie schneeballartig an neue Opfer.
- In der Regel gehen solche Makler zuerst auf ihre Verwandten und Bekannten los. Das war auch bei Rita Neeser aus Effretikon ZH der Fall. Sie unterschrieb einen Vertrag, den ihr ihre Tochter im Namen des WNB unterbreitete. In der Folge verlor sie 1000 Franken, weil sie bald wieder kündigte. «Ich habe nur meiner Tochter zuliebe unterschrieben», sagt Neeser.
- Es gibt Fälle, in denen die Makler den Kunden sogar zum Ausstieg aus einer schon bestehenden Police raten - was immer mit Geldverlust verbunden ist. Das war auch bei Hildi Fuchs aus Pratteln BL der Fall.
Der «Tages-Anzeiger» formulierte es so: «Wenn der Arbeitskollege oder der Kegelbruder nebenbei noch Versicherungen verkauft, sollte das Anlass zur Vorsicht sein. Schliesslich vertraut auch keiner dem nebenberuflichen Arzt, Anwalt oder Steuerberater.»
Ernst Meierhofer
Wichtige Stichworte zum Thema
Gemischte Versicherung. Die klassische Form der Lebensversicherung (auch kapitalbildende Lebensversicherung, Kapitalversicherung oder Sparversicherung genannt). Sie kombiniert einen Risiko- und einen Sparteil. Lebt die versicherte Person beim Ablaufdatum des Vertrages noch, erhält sie das garantierte Erlebensfallkapital plus Überschüsse (abhängig vom Geschäftsergebnis der Gesellschaft). Das garantierte Erlebensfallkapital wird aufgrund des technischen Zinssatzes berechnet (derzeit zwischen 21/2 und 31/2 Prozent) - ausser bei den meisten Fondspolicen.
Stirbt die Person vor Ablauf des Vertrages, erhalten die Begünstigten die im Vertrag garantierte Todesfallsumme (plus allfällige Überschüsse). Bei gemischten Versicherungen, die nicht im Rahmen der Säule 3a laufen, können Versicherungsnehmer auch Konkubinats- oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner begünstigen.
Viele gemischte Versicherungen enthalten auch eine versicherte Invalidenrente als Lohnersatz, die dann fliesst, wenn die versicherte Person nichts mehr verdienen kann (aber nicht bei Arbeitslosigkeit).
Die Erträge der gemischten Police mit jährlicher Prämienzahlung (Zinsen und Überschüsse) sind steuerfrei.
Fondspolice. Eine Form der gemischten Versicherung, bei welcher die Gesellschaft das Kapital nicht zu einem festen Satz verzinst, sondern in Fonds an der Börse investiert. Daraus kann sich ein höheres Erlebensfallkapital ergeben - aber auch ein Verlust, weil in den meisten Fällen kein bestimmtes Erlebensfallkapital garantiert ist. Das in einer Fondspolice erwähnte Todesfallkapital ist aber garantiert.
Die Erträge von Fondspolicen mit jährlicher Prämienzahlung sind steuerbefreit, falls die Police mindestens zehn Jahre lang lief.
Gebundene 3a-Police. Gemischte Lebensversicherungen lassen sich auch im Rahmen der steuerbegünstigten Säule 3a abschliessen. Dann kann die versicherte Person die Prämien in der Steuererklärung abziehen. Kündigt die versicherte Person eine gebundene Police und erhält sie einen Rückkaufswert, so kann sie dieses Geld nicht bar beziehen, sondern muss es auf ein 3a-Konto bei einer Bank transferieren lassen (oder allenfalls für Wohneigentum einsetzen).
Rückkaufswert. Kündigt die versicherte Person die Police vor dem vereinbarten Vertragsablauf, zieht die Gesellschaft in der Regel von den einbezahlten Prämien erst mal die Provision ab, die an den Versicherungsverkäufer ging - gleich ob er angestellt ist oder als freier Makler vermittelte. Die Höhe entspricht grob geschätzt der ersten Jahresprämie, das können also mehrere tausend Franken sein.
Auch die bis anhin aufgelaufenen internen Verwaltungskosten gehen weg, dazu noch die Kosten für den bereits geleisteten Versicherungsschutz; der Versicherte hätte ja viel Geld bekommen, wenn er vor diesem Zeitpunkt gestorben wäre. Dieser Prämienteil ist sozusagen aufgebraucht.
Dass viele junge Leute das Geld komplett verlieren, hängt damit zusammen, dass beispielsweise die Pax und die Fortuna und viele andere Gesellschaften bei langen Verträgen erst nach drei Jahren überhaupt einen Rückkaufswert gewähren; wer vorher aussteigt, erhält gar nichts zurück.
Die Alternativen zu einem Rückkauf (beispielsweise die Sistierung, auch Prämienfreistellung genannt) sind ebenfalls mit Verlusten verbunden.
Das Prinzip ist klar: Solche Policen sind auf Vertragstreue ausgelegt, nicht auf vorzeitigen Ausstieg.