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08.03.2023
Ja, aber nicht per sofort.Der Betrieb kann den bisherigen Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen und Ihnen zugleich einen neuen Vertrag mit einem tieferen Lohn anbieten. Eine solche Änderungskündigung darf nicht dazu benutzt werden, den Vertrag für den Angestellten ohne sachlichen Grund zu verschlechtern. Sie ist aber zulässig, wenn Ihre Leistungen zurückgingen.
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