Staatliche Gebühren dürfen im Normalfall nur kostendeckend sein, nicht gewinnbringend. Das hat das Bundesgericht letztmals 2010 bekräftigt (Urteil 2C 644/2009). Das heisst: Die Einnahmen dürfen nicht höher als die Kosten sein. So die Theorie.



Die Fakten sehen anders aus: So erwirtschafteten die kantonalen Strassenverkehrsämter dank überhöhter Gebühren im Jahr 2010 total 85,9 Millionen Franken Gewinn. In 18 von 26 Kantonen waren die Einn...