Künftig müssen Autos die Augenbewegung der Fahrer überwachen. Das verlangt eine neue EU-Vorschrift. Der Bundesrat hat sie in der «Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge» übernommen. Die Überwachung des Lenkers soll die Sicherheit beim Fahren erhöhen. So warnt das System etwa Autolenker, wenn sie ihren Blick zu lange von der Windschutzscheibe abwenden – je nach Fahrgeschwindigkeit nach 3 bis 6 Sekunden.

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